Application deadline: March 1, 2016

Das Fulbright-Programm ermöglicht den akademischen Austausch zwischen den USA und mehr als 180 Ländern weltweit. Gegründet 1946 und benannt nach dem amerikanischen Senator J. William Fulbright verfolgt das Austauschprogramm dessen Vision “that education is the best means […] by which nations can cultivate a degree of objectivity about each other’s behavior and intentions.” Der Fulbright-Austausch zwischen den USA und Deutschland besteht seit 1952 und genießt weltweit höchstes Ansehen. Jährlich fördert die Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission in Berlin rund 700 Stipendiaten.

Zielgruppe:
Mit dem American Studies Award wendet sich die Fulbright-Kommission an jüngere Wissenschaftler/innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens in der Endphase ihrer Promotion stehen und die einen USA-Aufenthalt zu Forschungszwecken für ein neues Projekt durchführen möchten. Mit dem Award werden sowohl bereits geleistete Forschungsarbeiten honoriert als auch das zukünftige größere Forschungsvorhaben gefördert:

— Arbeiten im Zusammenhang mit einer Habilitation
— Arbeiten, die sich auf ein Buch- oder Forschungsprojekt in der Postdoc-Phase beziehen
— Forschungsvorhaben in der Endphase der Promotion

Gefördert werden wissenschaftliche Arbeiten aus der interdisziplinären Breite der American Studies.

Stipendiendauer und -höhe:
Der Forschungsaufenthalt sollte mindestens 1 Monat betragen bzw. kann auch auf mehrere Einzelaufenthalte aufgeteilt werden. Die Gesamtsumme beträgt € 10.000,–, davon werden € 8.000,– von der Fulbright Kommission und € 2.000,– von der DGfA bereitgestellt. Zusätzliche Kosten können nicht übernommen werden.

Formale Bewerbungsvoraussetzungen:

Die Bewerber führen ihre wissenschaftliche Arbeit an einer deutschen Universität/Hochschule durch und sollten nach Abschluss ihrer Forschungsarbeiten in den USA an die Hochschule zurückkehren.

Der/die Preisträger/in ist selbst für die Auswahl einer amerikanischen Gastinstitution (Universität oder vergleichbare Einrichtung) und für die Koordination sowie Betreuung des Forschungsvorhabens vor Ort zuständig. Sie/er trifft selbständig alle Vorbereitungen für die Reise (Buchung des Fluges etc.). Der/die Preisträger/in ist selbst für die organisatorischen Modalitäten verantwortlich, die z.B. gegebenenfalls im Zusammenhang mit einem Visum anfallen können.

Der/die Preisträger/in ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Forschungsaufenthaltes der DGfA einen inhaltlichen und finanziellen Abschlussbericht zur Verfügung zu stellen, die diesen an die Fulbright-Kommission weiterleiten wird.

Bewerbung:
Eine vollständige Bewerbung beinhaltet:

•       Lebenslauf
•       Publikationsliste
•       Exposé des geplanten Forschungsvorhabens in den USA
•       Zeitplan des Vorhabens
•       Finanzierungsplan
•       Einladung der U.S.-Gasthochschule
•       Zwei akademische Gutachten

Alle Bewerbungsunterlagen sind in englischer Sprache per e-mail bei der Vizepräsidentin der DGfA einzureichen (paul@dgfa.de oder Heike.Paul@fau.de). Einsendeschluss für die vollständige Bewerbung ist der 1. März 2016.

 

Auswahl:
Der/die Preisträger/in wird vom Vorstand der DGfA in Abstimmung mit der Fulbright-Kommission ausgewählt.

Der American Studies Award wird anlässlich der Feierlichkeiten im Rahmen der Jahrestagung der DGfA im Mai 2016 in Osnabrück offiziell an den/die Preisträger/in vergeben.

Kontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Amerikastudien:

Prof. Dr. Heike Paul / Lehrstuhl für Amerikanistik
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Bismarckstr. 1
91054 Erlangen

Tel. 09131-85-22437, -29360
Fax 09131-85-26775
e-mail: paul@dgfa.de oder Heike.Paul@fau.de