Fulbright American Studies Award 2018-2019

 

Deadline: March 1, 2018

 

Das Fulbright-Programm ermöglicht den akademischen Austausch zwischen den USA und mehr als 180 Ländern weltweit. Gegründet 1946 und benannt nach dem amerikanischen Senator J. William Fulbright verfolgt das Austauschprogramm dessen Vision “that education is the best means […] by which nations can cultivate a degree of objectivity about each other’s behavior and intentions.” Der Fulbright-Austausch zwischen den USA und Deutschland besteht seit 1952 und genießt weltweit höchstes Ansehen. Jährlich fördert die Deutsch-Amerikanische Fulbright-Kommission in Berlin rund 700 deutsche und amerikanische Stipendiaten.

 

Zielgruppe:

Mit dem American Studies Award wendet sich die Fulbright-Kommission an jüngere Wissenschaftler/innen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens in der Endphase ihrer Promotion stehen und einen USA-Aufenthalt zu Forschungszwecken für ein neues Projekt durchführen möchten. Mit dem Award werden sowohl bereits geleistete Forschungsarbeiten honoriert als auch das zukünftige größere Forschungsvorhaben gefördert:

  • Arbeiten im Zusammenhang mit einer Habilitation
  • Arbeiten, die sich auf ein Buch- oder Forschungsprojekt in der Postdoc-Phase beziehen
  • Forschungsvorhaben in der Endphase der Promotion

 

Gefördert werden wissenschaftliche Arbeiten aus der interdisziplinären Breite der American Studies.

 

Stipendiendauer und -höhe:

Der Forschungsaufenthalt in den USA sollte mindestens 1 Monat betragen. Bei längeren Forschungsaufenthalten können diese auch auf mehrere USA-Einzelaufenthalte aufgeteilt werden, die zwischen August 2018 und Juli 2019 durchzuführen sind. Die Gesamtsumme beträgt € 10.000,–, davon werden € 8.000,– von der Fulbright Kommission und € 2.000,– von der DGfA bereitgestellt. Der Award beinhaltet darüber hinaus keine zusätzlichen Leistungen.

 

Formale Bewerbungsvoraussetzungen:

Die Bewerber führen ihre wissenschaftliche Arbeit an einer deutschen Universität/Hochschule durch und sollten nach Abschluss ihrer Forschungsarbeiten in den USA an diese Hochschule zurückkehren.

 

Der/die Preisträger/in ist selbst für die Auswahl einer amerikanischen Gastinstitution (Universität oder vergleichbare Einrichtung) und für die Koordination sowie Betreuung des Forschungsvorhabens vor Ort zuständig. Sie/er trifft selbständig alle Vorbereitungen für die Reise (Buchung des Fluges, Reiseversicherung, ESTA-Reiseanmeldung etc.) und ist selbst auch für die organisatorischen Modalitäten verantwortlich, wie sie beispielsweise im Zusammenhang mit einem Visum anfallen können.

 

Der/die Preisträger/in ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Forschungsaufenthaltes der DGfA einen inhaltlichen und finanziellen Abschlussbericht zur Verfügung zu stellen, die diesen an die Fulbright-Kommission weiterleiten wird.

 

Bewerbung:

Eine vollständige Bewerbung beinhaltet:

 

  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • Exposé des geplanten Forschungsvorhabens in den USA
  • Zeitplan des Vorhabens
  • Finanzierungsplan
  • Einladung der U.S.-Gasthochschule
  • Zwei akademische Gutachten

 

Alle Bewerbungsunterlagen sind in englischer Sprache per e-mail beim Vizepräsidenten der DGfA einzureichen (Karsten.Fitz@uni-passau.de). Einsendeschluss für die vollständige Bewerbung ist der 1. März 2018. Die Gutachten können gegebenenfalls auch per Post bis zum 15.3.2018 nachgereicht werden.

 

Auswahl:

Der/die Preisträger/in wird vom Vorstand der DGfA in Abstimmung mit der Fulbright-Kommission ausgewählt.

 

Der American Studies Award wird anlässlich der Feierlichkeiten im Rahmen der Jahrestagung der DGfA im Mai 2018 in Berlin offiziell an den/die Preisträger/in vergeben.

 

Kontakt:

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft für Amerikastudien:

 

Prof. Dr. Karsten Fitz

Universität Passau

Professor of American Studies

Innstraße 41

94032 Passau

Email: Karsten.Fitz@uni-passau.de