Fulbright Kommission für den Studenten- und Dozentenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika

Das deutsche Fulbright-Programm dient dem akademischen Austausch von deutschen und amerikanischen Staatsbürger/inne/n zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland. Es wird von beiden Regierungen gemeinsam finanziert und unterliegt eigenen Richtlinien. Für deutsche Staatsangehörige vergibt die Fulbright-Kommission Voll- und Teilstipendien für Universitäts- und Fachhochschul-Studierende; Reisestipendien für Professor/inn/en, Dozierende und andere Wissenschaftler/innen; Reisestipendien für Lehrer/innen und Fremdsprachenassistent/inn/en in Kooperation mit dem Pädagogischen Austauschdienst und Vollstipendien für Sekundarschullehrer/innen zur Teilnahme an 6-wöchigen American Studies Summer Institutes. Merkblätter zu den einzelnen Programmen sind bei der Fulbright-Kommission erhältlich. Fulbright-Kommission Oranienburger Straße 13-14 D-10178 Berlin (Mitte) Tel: +49 30 28 4443-0 Fax: +49 30 28 4443-42 Zusätzlich zu den regulären Stipendien für deutsche und amerikanische Studierende, Professor/inn/en und Lehrer/inne/n veranstaltet die Fulbright-Kommission auch eine Reihe von Sonderprogrammen.

Der Pädagogische Austauschdienst der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder ist seit 1985 mit der Vermittlung deutscher Lehrer/innen als German Language Teaching Assistants an Colleges und Universitäten in die USA betraut. Bewerben können sich Studierende, die mindestens sechs Semester English studiert haben, wobei LehramtsanwärterInnen Vorrang vor MagisterkandidatInnen erhalten. Bewerbungen werden jeweils zum 15. Oktober eines Jahres angenommen. Nähere Informationen erhalten Sie hier oder im Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Lennestr. 6, 53113 Bonn (Tel. 0228 / 501-0).

Der DAAD bietet für besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftler/innen Stipendien für weiterqualifizierende Forschungsaufenthalte im Ausland an. Die Stipendien werden für alle wissenschaftlichen Fachrichtungen weltweit angeboten. Der Förderung von Frauen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Bewerbungsvoraussetzungen
Nur wissenschaftlich überdurchschnittliche Kandidatinnen und Kandidaten können berücksichtigt werden. Sie müssen ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Egebnis (mindestens magna cum laude) abgeschlossen haben. Die Promotion darf zu diesem Zeitpunkt nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Eine Bewerbung in der Endphase der Promotion ist möglich. Die Promotion soll in der Regel vor der Vollendung des 30. Lebensjahres abgeschlossen sein. Nachgewiesene Zeiten für den Grundwehr- oder Zivildienst und für Kindererziehung (2 Jahre pro Kind, maximal 5 Jahre) werden angerechnet. Bei der Beurteilung der Bewerbung wird entscheidendes Gewicht auf eine klare und ausführliche Begründung des Forschungsvorhabens gelegt. Diese Begründung sollte neben dem Hinweis auf die eigenen Vorarbeiten auch auf die Bedeutung des Fachgebiets für die deutsche Forschung und auf die Frage eingehen, warum es wichtig ist, dieses Vorhaben im Ausland und an dem vorgesehenen Institut zu bearbeiten. Außerdem sollten erste wissenschaftliche Veröffentlichungen in einschlägigen Fachzeitschriften vorgelegt werden. Die der Bewerbung beizufügenden Gutachten von zwei Hochschullehrern einer deutschen Hochschule sollten insbesondere auf die persönliche und wissenschaftliche Eignung des Bewerbers für das geplante Vorhaben eingehen.

Stipendienlaufzeit
Die Stipendien werden für eine Dauer von 3 bis 12 Monaten vergeben. Eine Verlängerung bis zur Höchstdauer von 24 Monaten ist möglich. Eine Verlängerung der Förderung ist in der Regel nur bei substantieller Beteiligung des Gastinstituts an den Kosten für das zweite Jahr möglich. Kurzstipendien bis zu 6 Monaten können nicht verlängert werden.

Stipendienleistungen
Für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben steht ein dem Lebensalter des Bewerbers und den Lebenshaltungskosten des Gastlandes angepaßter Betrag zur Verfügung. Zusätzlich wird ein – nach Gastland unterschiedlicher – Auslandszuschlag gezahlt, der sich bei Begleitung durch die Familie erhöht. Für den Kauf von Fachbüchern, den Besuch von Fachkongressen etc. wird eine Sachkostenbeihilfe in Höhe von 100,- € pro Stipendienmonat gewährt. Die Reisekosten vom Heimatort an das Gastinstitut und zurück werden übernommen, für mitreisende Angehörige nur dann, wenn sie den Stipendiaten für mindestens 6 Monate ins Ausalnd begleiten und das Stipendium für mindestens 8 Monate verliehen wird. Auf Antrag kann alleinerziehenden Stipendiatinnen und Stipendiaten ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden. Zur Erleichterung der beruflichen (Wieder-) Eingliederung und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des Auslandsaufenthaltes kann StipendiatInnen, die ohne Beschäftigungsverhältnis oder anderweitige Förderung sind, nach Rückkehr von einem mindestens einjährigen Stipendium eine maximal sechsmonatige Überbrückungshilfe gewährt werden.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Bewerbungen werden direkt beim DAAD eingereicht. Bewerbungen für Kurzstipendien (3 – 6 Monate) sind jederzeit möglich, müssen jedoch mindestens drei Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes vollständig vorliegen. Über das Jahr werden drei Bewerbungstermine angeboten: 15. November, 15. März sowie 15. Juni.

Bewerbungsunterlagen können angefordert werden bei:

DAAD
Referat 311
PF 20 04 04
53134 Bonn
Tel.: 0228/882 384, 882 418 oder 882 497
Fax: 0228/882 444
e-mail: postdoc@daad.de

Weiter Informationen unter: www.daad.de.