Deadline: 15.11.2020

Im Fachbereich II: Sprach-, Literatur- und Medienwissenschaften ist möglichst zum 1.4.2021 eine


W1- Juniorprofessur für anglo-amerikanische Literaturwissenschaft
mit Tenure Track nach W2 (LBesG) (m/w/d)

im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen.
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll die Amerikanistik mit Fokus auf der anglo-amerikanischen Literatur selbstständig in Forschung und Lehre vertreten.

Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert. Sie richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in einer frühen Karrierephase und mit einem außerordentlichen Potenzial für eine weitere Karriere in der Wissenschaft.
Zu den Aufgaben der Professur gehören Forschung, Lehre (4-6 SWS) und Prüfungen in den anglistischen Studiengängen sowie Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung. Neben der Mitwirkung an der Organisation und der Weiterentwicklung der anglistischen Studiengänge wird die interdisziplinäre Mitarbeit in einschlägigen Forschungsverbünden (z.B. Forschungsinitiative „Transkulturalität und ihre Grenzen“) und Zentren der Universität Trier (z.B. den Zentren für Amerikastudien bzw. für Kanadastudien) erwartet. Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber bei dauerhafter Übertragung der Professur in der Lage ist, die Amerikanistik in voller historischer Tiefe und theoretischer Breite zu vertreten.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 54 HochSchG Rheinland-Pfalz. Insbesondere sind pädagogische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen. Die Fähigkeit, in deutscher Sprache Lehrveranstaltungen anzubieten, wird erwartet.

Eine herausragende fachlich einschlägige Promotion wird vorausgesetzt. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt neben der Promotion soll nachgewiesen werden. Einer oder mehrere der nachgewiesenen Forschungsschwerpunkte sollen in den Bereichen visuelle und digitale Medien (mit Bezug zu anglophonen Kulturen) oder Transcultural Studies verortet sein.

Gemäß § 55 HochSchG werden Juniorprofessuren zunächst für die Dauer von drei Jahren besetzt und nach positiver Zwischenevaluation um weitere drei Jahre verlängert. Im Anschluss daran ist eine dauerhafte Übertragung der o.a. Professur (Bes.Gr. W2 LBesG) vorgesehen, wenn sich die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber nach Maßgabe der einschlägigen hochschulrechtlichen Regelungen (Evaluationsverfahren) bewährt hat und die allgemeinen dienstrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf § 50 Abs. 5 Satz 3 HochSchG wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Universität Trier vertreten ein Betreuungskonzept, bei dem eine hohe Präsenz der Lehrenden am Hochschulort erwartet wird.

Die Universität Trier ist bestrebt, die Zahl ihrer Hochschullehrerinnen zu erhöhen und fordert Wissenschaftlerinnen nachdrücklich zu einer Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugniskopien, Schriftenverzeichnis, kurzer Skizze aktueller und zukünftig geplanter Forschungsvorhaben und Auflistung der bisherigen Lehrveranstaltungen sind bis zum 15.11.2020 in digitaler Form (in einer einzigen pdf-Datei) an den Dekan des Fachbereichs II der Universität Trier, Herrn Prof. Dr. Sebastian Hoffmann, 54286 Trier; E-Mail: dekanatfb2@uni-trier.de zu richten.